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   OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14   

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https://dejure.org/2014,43811
OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14 (https://dejure.org/2014,43811)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2014 - 2 WF 177/14 (https://dejure.org/2014,43811)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 2 WF 177/14 (https://dejure.org/2014,43811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Billigkeitsprüfung im Versorgungsausgleich bei Erwerb einer inländischen Versorgungsanwartschaft und Auswirkung auf die Mitwirkungspflicht der Eheleute im Versorgungsausgleichsverfahren.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Billigkeitsprüfung im Versorgungsausgleich bei Erwerb einer inländischen Versorgungsanwartschaft und Auswirkung auf die Mitwirkungspflicht der Eheleute im Versorgungsausgleichsverfahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn die Ehegatten während der Ehezeit Zeiten nicht im Inland verbracht haben

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Billigkeitsprüfung im Versorgungsausgleich bei Erwerb einer inländischen Versorgungsanwartschaft und Auswirkung auf die Mitwirkungspflicht der Eheleute im Versorgungsausgleichsverfahren.

  • rechtsportal.de

    Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn die Ehegatten während der Ehezeit Zeiten nicht im Inland verbracht haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung einer Billigkeitsklausel beim Versorgungsausgleich setzt Ermittlung der Anrechte voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung einer Billigkeitsklausel beim Versorgungsausgleich setzt Ermittlung der Anrechte voraus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 02.04.2014 - 10 WF 29/14
    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
    Er hat trotz Aufforderung im Beschluss vom 27.05.2014 und vom 30.06.2014 den übersandten Fragebögen zum Versorgungsausgleich nicht ausgefüllt und zu den Akten zurückgereicht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. April 2014 - 10 WF 29/14 - MDR 2014, 1092).

    Der Hinweis hat auch das Zwangsgeld betragsmäßig, jedenfalls die in Aussicht genommene Höchstsumme (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. April 2014 - 10 WF 29/14 - MDR 2014, 1092), genannt.

  • BGH, 16.10.2013 - XII ZB 176/12

    Versorgungsausgleich: Anwendung des Verwirkungseinwandes unter tunesischen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
    Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten in der Zeit nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, wie vorliegend im Hinblick auf die Abgabe der inhaltlich falschen eidesstattlichen Versicherungen, rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs aber nur ausnahmsweise und nur dann, wenn das Fehlverhalten besonders krass ist oder sonst unter den Ehepartner besonders belastenden Umständen geschieht und die Durchführung des Versorgungsausgleichs unerträglich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105).

    Die in Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz EGBGB a.F. vorgesehene Billigkeitsprüfung dient nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dazu, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute zu berücksichtigen und internationalen Elementen des Eheverlaufs Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 176/12 - FamRZ 2014, 105).

  • OLG Hamm, 16.03.2011 - 8 WF 296/10

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen fehlender Mitwirkung an einer Kontenklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
    Zwangsgeld kann zwar nur dann festgesetzt werden, wenn das Gericht in seiner Anordnung auf Vornahme genau bezeichneter Handlungen und auf die Folgen der Zuwiderhandlung gegen seine Anordnung hingewiesen hat, § 35 Abs. 2 FamFG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2011 - 8 WF 296/10 - FamRZ 2011, 1682).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 2 WF 8/04

    Statthaftigkeit des Auskunftsanspruches über Versorgungsanwartschaft der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
    Der Antragsgegner konnte aber aus der Anordnung mit Beschluss vom 30.06.2014 zweifelsfrei entnehmen, welche Mitwirkungshandlungen, mithin die Vorlage des Vordrucks V 10, von ihm erwartet wurden (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 WF 8/04 - FamRZ 2004, 1794).
  • BGH, 10.11.1999 - XII ZB 132/98

    Versorgungsausgleich zu Gunsten eines nichtdeutschen Berechtigten im Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
    Die Anwendung einer derartigen Billigkeitsklausel und die Würdigung eines gefundenen Ergebnisses unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit setzt aber die Ermittlung der maßgeblichen Umstände voraus, die sodann ausreichend und umfassend in die vorzunehmende Abwägung einzubeziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1999 - XII ZB 132/98 - FamRZ 2000, 418).
  • OLG Köln, 22.01.2014 - 25 UF 128/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter türkischen Ehegatten hinsichtlich in

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
    Unter diesem Gesichtspunkt ist es daher unerheblich, ob die Beteiligten seinerzeit übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass ein Versorgungsausgleich nicht durchzuführen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2014 - II-25 UF 128/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 21.10.2013 - 4 WF 134/13

    Kein Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs bei noch nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14
    Die Ehe der Beteiligten ist überdies rechtskräftig geschieden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 4 WF 134/13 - FamRZ 2014, 960).
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